Brand Kurhaus Leiter, C. Schöller, 30.04.2007
Zurück zur Website: Klick auf's Bild

Zimmerpläne

gemäß Muster-Beherbergungsstättenverordnung M-BeVO B / BStättV

Nach der Muster-Beherbergungsstättenverordung (M-BeVO) gilt:

In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hin-weise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein. Von jedem Zimmer aus, muss der Ausgang ins Freie abgebildet sein.

Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Gästehinweise in Form von Flucht- und Rettungsplänen auf den Zimmern anzubringen.Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Gäste im Gefahrenfall das Haus schnell undungehindert verlassen können und dass die Feuerwehr Personenrettung und Brandbe-kämpfung durchführen können. In Beherbergungsräumen müssen ein Rettungswegplan undVerhaltenshinweise angebracht sein, damit Gäste sich orientieren können. Die hausbezo-gene Brandschutzordnung ist ein geeignetes und erforderliches Instrument, um eine Brand-entstehung vermeiden zu helfen und Gäste wie auch Personal zu einem vernünftigen Han-deln im Brandfall anzuhalten. Dem dient auch die Belehrung der Betriebsangehörigen. DieFeuerwehrpläne erleichtern der Feuerwehr die Orientierung bei der Brandbekämpfung.

Wir fertigen für Sie die Pläne in den gängigen Sprachen, Englisch, Französisch; aber auch weitere Sprachen wie Italienisch, Arabisch, Chinesich und mehr sind möglich.

Zimmerplan für Hotels, Foto: BA-Plan

Diese Seite teilen