Brand Kurhaus Leiter, C. Schöller, 30.04.2007
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BSG Flucht- und Rettungsplan 1, Foto: T. Hartmann

Feuerlöscher, Foto: fl-w.

Aktualisierungsservice für Ihre Brandschutzpläne

Sie sollten die Brandschutzpläne regelmäßig prüfen und aktualisieren lassen, da es im Ernstfall nicht nur Ihre Investition schützt, sondern auch die Menschen die sich in den Gebäuden aufhalten.

Der Gesetzgeber fordert eine Prüfung und Aktualisierung aller zwei Jahre bzw. sofort bei Änderungen der Gebäude oder deren Nutzung. Auch scheinbar kleine Änderungen spielen unter Umständen eine bedeutende Rolle, wenn es um Sekunden geht.

Eine Prüfung durch uns übernehmen wir alle Leistungen: Aufnahme und Abgleich vor Ort, Prüfung der Pläne, Abstimmungen mit Brandschutzdienststellen und Abklärung des Umfangs, Fertigen bzw. Ergänzen der Pläne.

Lassen Sie uns Ihre Pläne prüfen und nehmen Kontakt mit uns auf.

Aktuelles im Brandschutz

hier finden Sie aktuelle Artikel und Diskussionen zum Brandschutz

Normenänderung der DIN ISO 16069

Seit einiger Zeit besteht der Wunsch nach einer international einheitlichen Kennzeichnung der Fluchtrichtung. Die Frage, ob für geradeaus der Pfeil nach oben oder unten eingesetzt werden soll, wird kontrovers diskutiert.

Normenänderung der DIN ISO 16069. Änderung, Ausgabedatum 04-2019 stellt die Anwendung der Richtungspfeile bei der Kennzeichnung der Fluchtwege klar. 

Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern

Seit einigen Jaheren besteht in allen Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern für Neubauten. Für Bestandsbauten gilt in 15 von 16 Bundesländern seit spätestens dem 01.01.2021 die Pflicht zur Nachrüstung.

Lediglich in Sachsen besteht diese Pflicht noch nicht.in allen anderen Bundsländern ist die Frist zur Nachrüstung abgelaufen.

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