Brand Kurhaus Leiter, C. Schöller, 30.04.2007
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Aktuelles im Brandschutz

Rauchmelderpflicht

Rauchwarnmelder sind nun seit dem 01.01.2017 in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauvorhaben in privat genutztem Wohnraum Pflicht. Dabei ist mindestens ein Rauchmelder in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen zu installieren. Für Bestandsbauten galten Übergangsfristen, die jedoch am 31.12.2020 (außer Sachsen) endete. Somit müssen Rauchmelder auch in Betstandsbauten installiert sein. Die Landesbauordnungen der Bundesländer regeln die Fristen und die Zuständigkeiten für Installation und Wartung der Rauchwarnmelder.

Termine zur Rauchmelderpflicht

* Jedoch ist der Vermieter dennoch immer in der Pflicht, die von ihm (oder von ihm durch externe Dienstleister beauftragt) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen werden durch diese mietrechtliche Pflicht verdrängt!

Die Rauchwarnmelder müssen eine gültige Zertifizierung nach DIN EN 14604 unterliegen. Diese ist am CE-Kennzeichen erkennbar. Eine VdS-Zertifizierung ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Bundesland Einbaupflicht in Neubauten Nachrüstpflicht in  Bestandsbauten Installation Wartung
Baden-Württemberg seit 2013 ab 01.01.2015 Eigentümer / Vermieter Mieter*

Bayern

seit 2013 ab 01.01.2018 Eigentümer / Vermieter Mieter*
Berlin seit 2017 ab 01.01.2021 Eigentümer / Vermieter Mieter*
Brandenburg seit 2016 ab 01.01.2021 Eigentümer / Vermieter Eigentümer / Vermieter
Bremen seit 2010 ab 01.01.2016 Eigentümer / Vermieter Mieter*
Hamburg seit 2006 ab 01.01.2011 Eigentümer / Vermieter Eigentümer / Vermieter
Hessen seit 2005 ab 01.01.2015 Eigentümer / Vermieter Mieter*
Mecklenbur-Vorpommern seit 2006 ab 01.01.2010 Eigentümer / Vermieter Eigentümer / Vermieter
Niedersachsen seit 2012 ab 01.01.2016 Eigentümer / Vermieter Mieter*
Nordrhein-Westfalen seit 2013 ab 01.01.2017 Eigentümer / Vermieter Mieter*
Rheinland-Pfalz seit 2003 ab 12.07.2012 Eigentümer / Vermieter Eigentümer / Vermieter
Saarland seit 2004 ab 01.01.2017 Eigentümer / Vermieter Eigentümer / Vermieter
Sachsen seit 2016 keine Nachrüstpflicht Eigentümer / Vermieter Mieter*
Sachsen-Anhalt seit 2009 ab 01.01.2016 Eigentümer / Vermieter Eigentümer / Vermieter
Schleswig-Hostein seit 2005 ab 01.01.2011 Eigentümer / Vermieter Mieter*
Thüringen seit 2008 ab 01.01.2019 Eigentümer / Vermieter Eigentümer / Vermieter

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