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Aktualisierungsservice für Ihre Brandschutzpläne
Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie die Brandschutzpläne regelmäßig prüfen und aktualisieren lassen. Damit schützen Sie im Ernstfall Ihre Investition und auch die Menschen, die sich in Ihren Gebäuden aufhalten.
Die Prüfung und Aktualisierung ist gesetzlich aller zwei Jahre gefordert. Bei jeglicher Änderungen der Gebäude oder der Nutzung ist eine Aktualisierung sofort erforderlich. Auch scheinbar kleine Änderungen oder aus Ihrer Sicht unbedeutende Änderungen können unter Umständen eine bedeutende Rolle spielen, wenn im Einsatzfall Ihre Pläne nicht den aktuellen Zustand darstellen.
Bei der Prüfung durch unsere fachkundigen Mitarbeiter übernehmen wir alle Leistungen: Aufnahme vor Ort, Prüfung und Abgleich der vorhandenen Brandschutzpläne, Abstimmungen mit Brandschutzdienststellen und Abklärung des Umfangs, Fertigen bzw. Ergänzen der Pläne.
Wir archivieren Ihre Brandschutzpläne, so dass eine künftige Aktualisierung oder Anpassung ohne großen Aufwand schnell möglich ist.
Lassen Sie uns Ihre Pläne prüfen und nehmen Kontakt mit uns auf.
Aktuelles im Brandschutz
hier finden Sie aktuelle Artikel und Diskussionen zum Brandschutz
Normenänderung der DIN ISO 16069
Seit einiger Zeit besteht der Wunsch nach einer international einheitlichen Kennzeichnung der Fluchtrichtung. Die Frage, ob für geradeaus der Pfeil nach oben oder unten eingesetzt werden soll, wird kontrovers diskutiert.
Normenänderung der DIN ISO 16069. Änderung, Ausgabedatum 04-2019 stellt die Anwendung der Richtungspfeile bei der Kennzeichnung der Fluchtwege klar.
Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern
Seit einigen Jaheren besteht in allen Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern für Neubauten. Für Bestandsbauten gilt in 15 von 16 Bundesländern seit spätestens dem 01.01.2021 die Pflicht zur Nachrüstung.
Lediglich in Sachsen besteht diese Pflicht noch nicht.in allen anderen Bundsländern ist die Frist zur Nachrüstung abgelaufen.