Brand Kurhaus Leiter, C. Schöller, 30.04.2007
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Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis

Das Ziel des Brandschutzkonzeptes / -nachweises besteht in der Herausarbeitung erforderlicher Maßnahmen auf dem Gebiet des Brandschutzes, die in einer Planung bzw. Erstellung eines Gebäudes zu berücksichtigen sind. Sie dienen dem Bauherrn oder Betreiber zum Nachweis, dass bzw. wie die Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes erreicht werden.

Bauprojekte werden nicht nur aus architektonischer Sicht immer komplexer, sondern auch im Hinblick auf die technische Ausstattung immer anspruchsvoller. Hintergrund für diese Entwicklung ist nicht nur der steigende Anspruch an einen hohen Sicherheitsstandard. Dieser erfordert Einzelmaßnahmen im vorbeugenden baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutz, organisatorischen (betrieblichen) Brandschutz und abwehrenden Brandschutz.

Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gliedert sich in die Arbeitsschritte Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Dabei werden auf Grundlage der behördlichen Anforderungen wie die geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder unter Berücksichtigung der örtlichen Brandschutzverhältnisse und der Belange des Gebäudeeigentümers und der Nutzer müssen aus brandschutztechnischer Sicht umfassend geprüft und die Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziele festgelegt.

Brandschutzkonzept

Brandschutzberechnungen werden als komplexe Nachweisverfahren im Brandschutz herangezogen, wenn schwierige Planungs- oder Bestandssituationen bewertet werden sollen und ergänzen so Brandschutzkonzepte / -nachweise.

Der nächste mögliche Planungsschritt die Brandschutz-Ausführungsplanung.

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